Auch kreative Arbeit schwebt nicht
im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller
Beteiligten können Sie hier das „Vertragsrecht
für Texter“ lesen.
Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbandes Freier
Werbetexter e.V., dessen Mitglied ich bin, gelten für
alle Aufträge:
Allgemeine Vertragsgrundlagen des FFW
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Der Texter arbeitet auf der Grundlage von Dienst-
oder Werkverträgen. An den vom Texter erstellten Texten
werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen.
1.2. Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
- auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe
in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach
der FFW Honorartabelle übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Der Texter überträgt dem Auftraggeber die
für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
1.5. Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der
Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach der FFW Honorartabelle
üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe
des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung
von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung
erfolgt auf der Grundlage der FFW Honorartabelle, sofern
keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen
sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden die Texte und Konzepte in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist
der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich
gezahlten zu verlangen.
2.3. Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche
sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den
Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt
auch für die Erstellung von Kostenanschlägen,
soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes
fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder
erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen,
so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3
nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung
von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand
entsprechend der FFW Honorartabelle gesondert berechnet.
4.2. Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und
für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind
dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt
der Auftraggeber dem Texter 15 einwandfreie Belege unentgeltlich.
Der Texter ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen
davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Der Texter haftet für entstandene Schäden
an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts
etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Der Texter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber
hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen
nicht.
7.3. Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden
und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Der Texter lässt vor der Veröffentlichung
die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit
überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung
geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit
der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5. Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung
der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit
und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner
Arbeiten.
7.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim
Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren
in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den
Auftraggeber.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach
der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält
den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann
er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist,
insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte
hat.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |